Tätigkeitsgebiete

Erbrecht

Christian Hux berät und vertritt seine Klientschaft in allen Belangen des Erbrechts.

Nachlassplanung und Vorsorge

Er berät seine Klientschaft bei der Nachlassplanung und unterstützt sie beim Verfassen von Testamenten, Erbverträgen, lebzeitigen Übertragungen von Liegenschaften an Nachkommen oder andere Personen. Er berät Unternehmer bei der Nachfolgelösung und bereitet lebzeitige Unternehmensübergaben vor. Er unterstützt seine Klienten beim Errichten von Stiftungen.

Er berücksichtigt bei der Beratung die relevanten Aspekte des Erbrechts, des ehelichen Güterrechts und hilft bei der steuerlichen Optimierung solcher Vorgänge.

Er hilft seinen Klienten beim Verfassen eines Vorsorgeauftrags und von Patientenverfügungen.

Nachlassabwicklung und Willensvollstreckung

Christian Hux unterstützt Erben in der einvernehmlichen Abwicklung eines Nachlasses. Er berechnet Ansprüche von Erben aus Güterrecht und Erbrecht.

Er amtet für seine Klientschaft regelmässig als Willensvollstrecker und ist als Erbschaftsverwalter im Auftrag von Erben oder auf Anordnung des Gerichts tätig.

Erbrechtliche Prozesse

Christian Hux führt laufend erbrechtliche Prozesse, beispielsweise in den Bereichen

Christian Hux unterhält ein Netzwerk von Treuhändern, Steuerspezialisten, Wirtschaftsprüfern und Immobilienfachleuten, auf das er im Bedarfsfall zurückgreifen kann.

Vertragsrecht

Christian Hux berät und vertritt seine Klientschaft in allen Belangen des Vertragsrechts.

Er unterstützt seine Klientschaft bei der Ausarbeitung oder Beurteilung von Verträgen.

Er hilft seinen Klienten bei der Durchsetzung von Verträgen, bei Abmahnungen oder der Auflösung von Verträgen. Er unterstützt seine Klientschaft bei Vertragsverletzungen, in Schadensfällen oder bei anderen Vertragsproblemen.

Arbeitsrecht

Christian Hux berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts.

Er unterstützt seine Klientschaft bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Kündigungen oder einvernehmlichen Auflösungsvereinbarungen.

Er berät Klienten bei missbräuchlichen Kündigungen, bei ungültigen Kündigungen oder beim Einfordern von Lohn, Ferien oder anderen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

Er berät Arbeitgeber, die Mitarbeitende ordentlich oder fristlos entlassen möchten und Arbeitnehmer, denen das Arbeitsverhältnis ordentlich oder fristlos gekündigt wurde.

Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen.

Familienrecht

Christian Hux vertritt seine Klientschaft in allen Bereichen des Familienrechts.

Er unterstützt Eheleute bei der Scheidung, in Eheschutzverfahren oder bei Trennung.

Er berät Eheleute gemeinsam oder alleine bei der Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder einer Trennungsvereinbarung.

Er übernimmt Beratungen von Eheleuten vor oder nach der Eheschliessung in Bezug auf das eheliche Güterrecht und unterstützt sie beim Abschluss eines Ehevertrags.

Strafrecht

Christian Hux vertritt seine Klientschaft in allen Bereichen des Strafrechts.

Er berät und vertritt Personen, gegen die ein Strafverfahren geführt wird. Er verteidigt Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft, vor Gerichten und gegenüber Verwaltungsbehörden.

Er unterstützt Personen, die in Haft sind und berät sie bei Haftentlassungsgesuchen.

Er unterstützt Geschädigte und Opfer von Straftaten und vertritt ihre Interessen im Strafverfahren gegen den Täter.

Weitere Rechtsgebiete

Christian Hux berät und vertritt seine Klientschaft in weiteren Rechtsgebieten oder vermittelt sie an einen spezialisierten Berufskollegen.