Honorar

Unsere Honorare richten sich nach den im Kanton Zürich und Winterthur üblichen Ansätzen für anwaltliche Tätigkeiten. Wir verrechnen unser Honorar in der Regel nach Zeitaufwand. Das im Einzelfall anwendbare Honorar wird mit der Klientschaft individuell vereinbart. Neben dem Honorar verrechnen wir Spesen und Auslagen sowie Mehrwertsteuer.

Unentgeltliche Rechtsvertretung / amtliche Verteidigung

Die Anwaltskanzlei Hux übernimmt auch Mandate im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsvertretung oder amtlichen Verteidigung («Pflichtverteidigung»). In solchen Fällen werden die Anwalts- und allenfalls die Verfahrenskosten einstweilen durch den Staat getragen. Voraussetzung ist, dass der Klient sich ein Verfahren finanziell nicht leisten kann und der Fall eine gewisse Komplexität aufweist. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie allenfalls Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.

Rechtsschutzversicherung

Die Anwaltskanzlei Hux arbeitet regelmässig mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung sich ganz oder teilweise an den Anwalts- und Verfahrenskosten beteiligt. Wir unterstützen Sie bei der Fallanmeldung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie dies nicht bereits erledigt haben.

Weitere Kosten

Verfahren vor Gerichten und Behörden können weitere Kosten wie Verfahrenskosten und Parteientschädigungen zur Folge haben. Gerne klären wir Sie über mögliche Kostenfolgen auf.